Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Vertragsabschluss
Die Auftragsvergabe des Kunden an die Übersetzerin bedarf der Schriftform und wird durch Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Übersetzerin angenommen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
- Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
4. Leistungen
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
5. Mängelbeseitigung
Mängel sind der Übersetzerin unverzüglich, mindestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, zu melden. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nachbesserung bei sachlichen, schreibtechnischen oder sprachlichen Fehlern vor. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern, solange die Nachbesserung möglich und die Übersetzerin hierzu bereit ist. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung ihrer Kardinalpflichten ein; sie wird auf die Höhe ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt. Soweit die Übersetzerin haftet, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr seit der Abnahme.
7. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
8. Vergütung
- Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Gemäß dem neuen EU- und dem deutschen Zivilrecht fallen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an. Gesetzliche Grundlage hierfür sind
§ 286 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB.
- Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen. Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Übersetzerin.
- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.